Langfristiges Investitionskonto mit teilweiser bzw. gänzlicher KESt-Befreiung
Die Sopron Bank bietet ihren Kunden seit Jänner 2010 für langfristige Investitionen eine günstige Möglichkeit.
Wir empfehlen das langfristige Investitionskonto jenen Kunden, die ihre Ersparnisse langfristig - bis zu 3-5 Jahren - veranlagen möchten. Im Rahmen des langfristigen Investitionsvertrages (TBSZ) können ausschließlich Privatpersonen ihre HUF-Rücklagen mit einem erstmaligen Minimumbetrag von HUF 25.000 anlegen
Wir unterscheiden zwei Arten von TBSZ:
- Einlagenkonto ("ZSIRÁF" langfristiges Investitionskonto)
- Wertpapierkonto (langfristiges Investitions- Wertpapierkonto)
Eine Privatperson kann mit einem Anbieter (Bank) innerhalb eines Jahres nur einen Investitionsvertrag für ein Einlagenkonto und ein Wertpapierkonto schließen.
Vorteile des langfristigen Investitions- Wertpapierkontos (TBÉSZ)
Steuerersparnis: teilweise oder gänzliche Befreiuung der Kapitalertragssteuer!
Nettosumme der Verluste und Gewinne: Die Ermittlung der Erträge aus langfristigen Investitionen erfolgt nicht pro Geschäft, sondern auf das TBÉSZ-Konto als Ganzes gesehen, dass heißt, die Erträge, die aus dem Umlauf der Wertpapiere stammen (Zinsen, Gewinne) bilden zusammen mit den erreichten Verlusten eine Nettosumme.
Sonstige Merkmale:
- Auf dem Konto können ausschließlich Summen in HUF angelegt werden, die erstmalige Minimaleinlage beträgt HUF 25.000.
- Nach der Ersteinzahlung auf das Konto kann man im selben Kalenderjahr beliebige Summen in beliebigen Teilen in HUF auf das Konto einzahlen. Nach dieser Zeit, d.h. im neuen Kalenderjahr, kann man weitere Einzahlungen nur auf ein neues TBÉSZ-Konto tätigen.
- Im Rahmen des langfristigen Investitionswertpapierkontos kann man mit der Bank beliebige Kauf-/Verkaufs- Geschäfte in HUF denominierten Wertpapieren tätigen. Die am Investitions- bzw. Werpapierkonto befindlichen Ersparnisse können allerdings nicht in verzinste Spareinlagen oder Girokonten hinterlegt werden. Wenn Sie Ihre langfristigen Investitionen in Spareinlagen hinterlegen möchten, öffnen Sie ein "ZSIRÁF"- Investitionskonto!
- Die günstige Versteuerung wird frühestens nach einer Kapitalbindung von drei Jahren garantiert, welche von Beginn der Vertragsbindung bis zum letzten Tag der nächsten drei Jahre dauert. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit, einen Teil der Investition oder die ganze Summe zu beheben, nach welcher Sie 10% Kapitalertragssteuern zahlen müssen. Wenn Sie bereits vor Ablauf dieser Zeit Ihr Geld benötigen, zahlen Sie den normalen Steuersatz von 16%.
- Die dreijährige Kapitalbindung kann um weitere zwei Jahren verlängert werden. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie nach Ablauf der fünf Jahre KEINE Kapitalertragsteuern zahlen und die Privatperson muss den Zinsertrag auch nicht bei der Steuererklärung bekanntgeben.
- Durch die Kündigung des Vertrages erlischt das Recht auf eine Steuerbegünstigung. Durch den Abschluss eines langfristigen Investitionsvertrages kann die bis dahin erreichte Begünstigung nicht in Anspruch genommen werden.
- Von den Einlagen der Kunden, welche auf das langfristige Investitions- Wertpapierkonto einbezahlt werden, führt die Sopron Bank Investitionstransaktionen durch. Die Einlagen werden in finanzielle Mittel investiert, so werden Änderungen des Finanzmarktes Einflüsse auf die Höhe der Ersparnisse haben.
- Die Bank zieht von der Summe der Erträge im Rahmen des TBÉSZ-Kontos weder eine Quellen- noch eine Dividendensteuer von der im TBÉSZ enthaltenen Aktiendividende ab.
- Bei der Geldbehebung – Auflösen der Einlage, Teilbehebung oder Ablauf des TBÉSZ -Kontos - sind Sie nicht verpflichtet, die Aktien zu verkaufen, sondern Sie haben auch die Möglichkeit, diese auf ein gewöhnliches Wertpapierkonto zu überführen. Wenn Sie die Aktien verkaufen möchten, wird der Einkaufspreis des Wertpapiers (im Rahmen des TBÉSZ-Kontos) mit dem Marktpreis bei der Auflösung des TBÉSZ-Kontos verglichen und der Höhere in Betracht gezogen.
- Es ist Aufgabe des Kunden, den der Kapitalbindung entnommenen, mit entweder drei- oder fünfjähriger Laufzeit, erwirtschafteten Ertrag in der Steuererklärung anzugeben und zu bezahlen. Bei Ablauf, Teilbehebung oder Auflösung der Kapitalbindung stellt die Bank dem Kunden bis zum 15. Februar im nächsten Jahr eine Bestätigung aus und leitet diese Informationen an die ungarische Steuerbehörde NAV weiter.